Genehmigungsverfahren zur 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans dauert an
6. Januar 2020
Mit Datum vom 24. Juni 2019 war beim damaligen Sächsischen Staatsministerium des Innern als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vom Regionalen Planungsverband der Antrag auf Genehmigung der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans eingereicht worden. Mit Datum vom 18.12.2019 erreichte den Verband nunmehr der Bescheid, dass von der im Landesplanungsgesetz eingeräumten Verlängerung für das Genehmigungsverfahren Gebrauch gemacht wird. Damit verlängert sich die Frist für die Genehmigung des Regionalplans bis zum 24. Juni 2020. Zuständig ist damit nunmehr das neue Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem die Landesplanung seit 20. Dezember 2019 zugeordnet ist.