Aktuelles
Am 3. Juni 2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes zum Umgang mit den im Beteiligungsverfahren zur Planaufstellung eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit beschlossen. Die Ergebnisse sind in einem etwa 1.500 Einzelpunkte umfassenden Beteiligungsprotokoll zusammengefasst.
Besonders diskutierte Themen waren u. a.:
- der Abstand der künftigen Windenergiegebiete zu Siedlungen / Wohngebäuden
- der Umgang mit Waldflächen im Planungsprozess
- Fragen zur Information und Beteiligung im weiteren Planungsprozess
- mögliche Flächeneinschränkungen wegen Sicherheitsanforderungen für den Luftverkehr und die Bundeswehr
Hier finden Sie das Beteiligungsprotokoll als PDF-Datei.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die Erstellung des Planentwurfs ein. Dieser wird gegenwärtig erstellt, wobei es noch vielfältigen Klärungs- und Prüfbedarf zu den unterschiedlichsten Themen abzuarbeiten gilt. Dazu gehört insbesondere auch die Umweltprüfung, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht zu dokumentieren sind.
Fachgutachten LSG
Ein großer Teil der Regionsfläche Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen (44 %). 2022 ist die Zulassung von Windenergieanlagen bundesrechtlich in LSG ermöglicht worden. Diese Regelung gilt solange, bis der Flächenbeitragswert zur planerischen Sicherung von 2 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung erfüllt ist.
Der Schutz von Landschaften gerade in dafür besonders geschützten Gebieten hat für den RPV sowohl unter ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert. Allerdings ist absehbar, dass zum Erreichen des 2%-Flächenziels auch Flächen in Landschaftsschutzgebieten in den Planungsprozess einbezogen werden müssen. Dafür hat sich der RPV ein Fachgutachten als eine wichtige Fach- und Abwägungsgrundlage erarbeiten lassen. Auftragnehmer war der Lehrstuhl Landschaftsplanung des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Dresden.
Alle 35 in der Region existierenden Landschaftsschutzgebiete wurden flächendeckend bewertet und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber der Windenergienutzung untersucht. Dabei wurden allein Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes betrachtet. Weitere Konfliktfelder, wie beispielsweise der Abstand zu Siedlungen, blieben vorerst unberücksichtigt. Insgesamt wurden ca. 6 % der gesamten LSG-Fläche in der Planungsregion mit einem geringen, weitere rd. 1,7 % mit einem mittleren Raumwiderstand bewertet. Entsprechend ist eine Einbeziehung dieser Flächen in die Planung mehr oder weniger empfehlenswert. Für einige, v. a. sehr kleine Schutzgebiete, wird eine Öffnung für die Nutzung der Windenergie gar nicht empfohlen.
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