Aktuelles

Bis zum 13.12.2023 konnten anhand eines sogenannten Eckpunktepapiers Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Erarbeitung des Planentwurfs gegenüber dem Regionalen Planungsverband abgegeben werden.

In der Geschäftsstelle werden aktuell die zahlreichen Stellungnahmen ausgewertet. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie unter Hinzuziehung weiterer fachlicher Grundlagen wird dann in einem nächsten Schritt der Planentwurf inklusive Umweltbericht erarbeitet werden.

Ein großer Teil der Regionsfläche Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen (44 %). 2022 ist die Zulassung von Windenergieanlagen bundesrechtlich in LSG ermöglicht worden. Diese Regelung gilt solange, bis der Flächenbeitragswert zur planerischen Sicherung von 2 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung erfüllt ist.

Der Schutz von Landschaften gerade in dafür besonders geschützten Gebieten hat für den RPV sowohl unter ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert. Allerdings ist absehbar, dass zum Erreichen des 2%-Flächenziels auch Flächen in Landschaftsschutzgebieten in den Planungsprozess einbezogen werden müssen. Dafür hat sich der RPV ein Fachgutachten als eine wichtige Fach- und Abwägungsgrundlage erarbeiten lassen. Auftragnehmer war der Lehrstuhl Landschaftsplanung des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Dresden.

Alle 35 in der Region existierenden Landschaftsschutzgebiete wurden flächendeckend bewertet und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber der Windenergienutzung untersucht. Dabei wurden allein Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes betrachtet. Weitere Konfliktfelder, wie beispielsweise der Abstand zu Siedlungen, blieben vorerst unberücksichtigt. Insgesamt wurden ca. 6 % der gesamten LSG-Fläche in der Planungsregion mit einem geringen, weitere rd. 1,7 % mit einem mittleren Raumwiderstand bewertet. Entsprechend ist eine Einbeziehung dieser Flächen in die Planung mehr oder weniger empfehlenswert.  Für einige, v. a. sehr kleine Schutzgebiete, wird eine Öffnung für die Nutzung der Windenergie gar nicht empfohlen.

Hier finden Sie den Ergebnisbericht als PDF-Datei.

© Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge