Ablauf des Planverfahrens zum Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung
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In der nachfolgenden Tabelle sind alle wesentlichen Verfahrensschritte zum neuen Sachlichen Teilregionalplan aufgeführt. Sie reichen vom Aufstellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung bis zum Wirksamwerden des Plans. Spalte 4 enthält dazu Links zu allen wichtigen Dokumenten wie Beschlüsse, Abwägungsprotokolle und weitere für die Planung maßgebende Papiere, die auch heruntergeladen werden können.
Verfahrensschritt | gesetzliche Grundlage* | Zeitraum/Datum | Downloads weitere Informationen |
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Aufstellungsbeschluss | § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satzung RPV | 05.07.2023 |
Aufstellungsbeschluss (PDF) Beschluss Unterrichtung (PDF) |
Erarbeitung von Grundlagen für ein erstes Beteiligungsverfahren zur Mitwirkung bei der Ausarbeitung des Planentwurfs durch die Verbandsgeschäftsstelle (VGS) | 2. Halbjahr 2023 | ||
Beteiligung bei der Ausarbeitung des Planentwurfs und Durchführung des Scopingverfahrens zur Umweltprüfung; Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers | § 9 Abs. 1 Satz 2 ROG; § 6 Abs. 1 SächsLPlG; § 8 Abs. 1 ROG | 01.11. - 13.12.2023 |
Bekanntmachung (PDF) Eckpunktepapier (PDF) Scopingunterlagen (PDF) Link zum Beteiligungsportal (01.11.2023 bis 13.12.2023) |
Auswertung der Ergebnisse des o. g. Beteiligungsverfahrens und Erarbeitung des Planentwurfs inklusive Umweltbericht | § 7 Abs. 2 ROG; § 8 ROG | 2023/2024 | Beteiligungsprotokoll (PDF) |
Beschluss der Verbandsversammlung über den Planentwurf als Grundlage für das öffentliche Anhörungverfahren | § 1 Abs. 1 Nr. 21 Satzung RPV; §9 Abs. 2 ROG | voraussichtlich Mitte 2025 | |
öffentliches Anhörungsverfahren zum Planentwurf mit Umweltbericht | § 6 Abs. 2 SächsLPlG | ||
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und ggf. Überarbeitung des Planentwurfs mit anschließender erneuter Anhörung zu den vorgenommenen Änderungen | § 7 Abs. 2 ROG; § 9 Abs. 3 ROG | ||
Erneute Abwägung und Entscheidung über die Inhalte des Planentwurfs sowie Beschluss des Regionalplans als Satzung sofern keine weiteren Änderungen notwendig sind, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt | § 7 Abs. 2 ROG; § 7 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz SächsLPlG; | ||
Einreichung des als Satzung beschlossenen Regionalplans beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Genehmigung | § 7 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SächsLPlG | voraussichtlich bis Ende 1. / Anfang 2. Halbjahr 2027 | |
Erteilung der Genehmigung, soweit der Plan im Einklang mit dem ROG und dem SächsLPlG aufgestellt ist und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht | § 7 Abs. 2 und 3 Sätze 1 - 4 SächsLPlG | ||
Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes und Wirksamwerden des Plans | § 7 Abs. 3 Satz 5 SächsLPlG |
* Erläuterung der Abkürzungen der Rechtsgrundlagen:
ROG – Raumordnungsgesetzt (Bundesgesetz)
SächsLPlG – Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesgesetz)