Teilregionalplan Freiraumentwicklung

Der Schutz des Freiraums ist eine wesentliche Aufgabe der Raumplanung, da die Freiraumentwicklung eine entscheidende Funktion für die Landschaft erfüllt und für den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen unverzichtbar ist.

Am 03. Juni 2024 hat die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen, einen neuen Teilregionalplan zur Freiraumentwicklung aufzustellen. Dieser Plan wird Festlegungen zu den Inhalten beinhalten, die sich insbesondere aus den Anforderungen des Landesentwicklungsplans in Bezug auf Freiraum, Wasserversorgung sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren ergeben.

Der Hintergrund dieses Beschlusses sind die Normenkontrollurteile des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 23. November 2023 (OVG 1 C 74/21, OVG 1 C 75/21 und OVG 1 C 76/21), durch die die Kapitel 4 – Freiraumentwicklung und 5.2 – Wasserversorgung des Regionalplans 2020 für unwirksam erklärt wurden. Diese Urteile sind rechtskräftig.

Die Erstellung des neuen Teilregionalplans erfolgt in einem komplexen Verfahren, das durch gesetzliche Fristen und Verfahrensschritte strukturiert ist. Kommunen, Fachverwaltungen, Institutionen und die Öffentlichkeit werden in diesem Prozess einbezogen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungsverfahren Anregungen und Bedenken vorzubringen sowie Hinweise zu geben. Alle notwendigen Schritte, die im formellen Planverfahren zu durchlaufen sind, werden nun schrittweise umgesetzt.

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