Teilregionalplan Freiraumentwicklung
Der Hintergrund dieses Beschlusses sind die Normenkontrollurteile des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 23. November 2023 (OVG 1 C 74/21, OVG 1 C 75/21 und OVG 1 C 76/21), durch die die Kapitel 4 – Freiraumentwicklung und 5.2 – Wasserversorgung des Regionalplans 2020 für unwirksam erklärt wurden. Diese Urteile sind rechtskräftig.
Die Erstellung des neuen Teilregionalplans erfolgt in einem komplexen Verfahren, das durch gesetzliche Fristen und Verfahrensschritte strukturiert ist. Kommunen, Fachverwaltungen, Institutionen und die Öffentlichkeit werden in diesem Prozess einbezogen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungsverfahren Anregungen und Bedenken vorzubringen sowie Hinweise zu geben. Alle notwendigen Schritte, die im formellen Planverfahren zu durchlaufen sind, werden nun schrittweise umgesetzt.