Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung
Am 5. Juli 2023 hat die Verbandsversammlung beschlossen, einen neuen Teilregionalplan zum Thema Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung aufzustellen.
Hintergrund ist die neue Rechtslage in Deutschland, die das Ziel verfolgt, den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst schnell voranzutreiben. Zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie an Land sind ausreichend nutzbare Flächen. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz – einem Bundesgesetz – wurde festgelegt, dass 2 % der Fläche in Sachsen für die Windenergie planerisch auszuweisen sind. Das sächsische Landesplanungsgesetz verpflichtet uns als Regionalen Planungsverband (RPV) dazu, dieses Ziel durch die Aufstellung eines Teilregionalplans bis zum 31.12.2027 zu erreichen.
Sollten wir dieses Flächenziel allerdings nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, gilt im gesamten Planungsraum uneingeschränkt die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Eine Steuerung der Windenergie im Sinne einer Lenkung auf die dafür bestmöglich geeigneten Flächen wäre dann nicht mehr möglich. Unser Ziel ist es deshalb, mit der Aufstellung des Teilregionalplans eine ungesteuerte Entwicklung der Windenergie zu verhindern und durch die Ausweisung von Vorranggebieten quasi eine Ausschlusswirkung herbeiführen.
Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, der Bevölkerung sowie den beteiligten Fachbehörden und -verbänden wollen wir die am besten geeigneten Gebiete für die Windenergienutzung finden. Dabei planen wir überörtlich und fachübergreifend, um soziale und wirtschaftliche Raumnutzungsansprüche mit der Erhaltung der Lebensgrundlagen des Menschen und von Fauna und Flora bestmöglich in Einklang zu bringen.
Um der gegenwärtigen Dynamik der Entwicklung auch im Solarenergiebereich bedarfsgerecht Rechnung tragen zu können und bei Bedarf auch die Möglichkeit zu haben, auf Anforderungen an den Ausbau der Netzinfrastruktur im Stromsektor zu reagieren, wurde das Planverfahren über die Windenergie hinausgehend für weitere Regelungsbedarfe im Bereich der Energieversorgung geöffnet.
Innerhalb des straffen Planungszeitraums von ca. 4 Jahren muss das Planverfahren abgeschlossen werden.