Ablauf des Planverfahrens zum Teilregionalplan Freiraumentwicklung

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In der nachfolgenden Tabelle sind alle wesentlichen Verfahrensschritte zum neuen Sachlichen Teilregionalplan aufgeführt. Sie reichen vom Aufstellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung bis zum Wirksamwerden des Plans. Spalte 4 enthält dazu Links zu allen wichtigen Dokumenten wie Beschlüsse, Abwägungsprotokolle und weitere für die Planung maßgebende Papiere, die auch heruntergeladen werden können.

Ablauf Teilregionalplanverfahren Freiraumentwicklung
Verfahrensschrittgesetzliche Grundlage*Zeitraum/DatumDownloads
weitere Informationen
Aufstellungsbeschluss§ 1 Abs. 1 Nr. 1
Satzung RPV
03.06.2024 Aufstellungsbeschluss (PDF)
Beteiligung der öffentlichen Stellen bei der Ausarbeitung des Planentwurfs und Durchführung des Scopingverfahrens zur Umweltprüfung§ 9 Abs. 1 Satz 2 ROG;
§ 6 Abs. 1 SächsLPlG;
§ 8 Abs. 1 ROG
18.09.2024-01.11.2024 TÖB-Übersicht (PDF)
Übersichtkarte-Verwaltungseinheiten (PDF)
Link zum Regionalplan 2020
Auswertung der Ergebnisse des o. g. Beteiligungs­verfahrens und Erarbeitung des Planentwurfs inklusive Umweltbericht§ 7 Abs. 2 ROG;
§ 8 ROG
Beschluss der Verbandsversammlung über den Planentwurf als Grundlage für das öffentliche Anhörungverfahren§ 1 Abs. 1 Nr. 21 Satzung RPV;
§9 Abs. 2 ROG
öffentliches Anhörungsverfahren zum Planentwurf mit Umweltbericht§ 6 Abs. 2 SächsLPlG
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und ggf. Überarbeitung des Planentwurfs mit anschließender erneuter Anhörung zu den vorgenommenen Änderungen§ 7 Abs. 2 ROG;
§ 9 Abs. 3 ROG

Erneute Abwägung und Entscheidung über die Inhalte des Planentwurfs sowie Beschluss des Regionalplans als Satzung sofern keine weiteren Änderungen notwendig sind, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt§ 7 Abs. 2 ROG;
§ 7 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz SächsLPlG;

Einreichung des als Satzung beschlossenen Regionalplans beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Genehmigung§ 7 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SächsLPlG
Erteilung der Genehmigung, soweit der Plan im Einklang mit dem ROG und dem SächsLPlG aufgestellt ist und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht§ 7 Abs. 2 und 3 Sätze 1 - 4 SächsLPlG
Öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes und Wirksamwerden des Plans§ 7 Abs. 3 Satz 5 SächsLPlG

* Erläuterung der Abkürzungen der Rechtsgrundlagen:

ROG – Raumordnungsgesetzt (Bundesgesetz)

SächsLPlG – Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesgesetz)

© Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge