27. September 2018
Beschluss über das Abwägungsprotokoll und die Durchführung eines erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahrens
In der Zeit vom 1. November 2017 bis zum 31. Januar 2018 fand die Beteiligung und öffentliche Anhörung zum Regionalplanentwurf in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge im Zuge der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans statt. Nunmehr sind alle Stellungnahmen mit rd. 1.600 Einzelanregungen aufgearbeitet und abgewogen. Das Abwägungsergebnis führt zu zahlreichen Änderungen insbesondere bei den zeichnerischen Festlegungen, sodass eine erneute Offenlage des nunmehr geänderten Regionalplanentwurfs notwendig wird.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat auf ihrer Sitzung am 25. September 2018 den Beschluss über das Abwägungsprotokoll und die Durchführung eines erneuten öffentlichen Beteiligungsverfahrens (PDF-Datei, nicht barrierefrei) gefasst, in dessen Mittelpunkt die vorgesehenen Änderungen stehen. Damit im Zusammenhang trägt die bisherige Abwägung auch nur vorläufigen Charakter.
Das erneute öffentliche Beteiligungsverfahren ist für den Zeitraum eines Monats vorgesehen und soll in der Zeit von Mitte November bis Mitte Dezember 2018 stattfinden. Stellungnahmen sind wiederum innerhalb des dann konkret benannten Zeitraumes abzugeben. Dieser wird fristgerecht vor Beginn des Beteiligungsverfahrens im Sächsischen Amtsblatt, Amtlicher Anzeiger als das für den Regionalen Planungsverband maßgebende Bekanntmachungsorgan sowie auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge bekannt gemacht werden.
Das wiederholte Beteiligungsverfahren wird ebenfalls zusätzlich wieder als Online-Beteiligungsverfahren geführt werden. Die erforderlichen Planunterlagen stehen dann erneut auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Selbstverständlich werden die Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die weiteren im Verfahren zu beteiligenden Stellen aber auch wieder direkt beteiligt und erhalten den überarbeiteten Regionalplanentwurf noch einmal in mindestens digitaler/elektronischer Fassung.
Mit Zusendung der Planunterlagen wird jeder Behörde/Einrichtung/Stelle auch das Ergebnis der bisherigen Abwägung zu der von ihr abgegebenen Stellungnahme mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird aber auch jeder Einzelne, der eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalen Planungsverband abgegeben hat, eine Mitteilung darüber erhalten, wie mit seinen Hinweisen, Anregungen und Bedenken im weiteren Planverfahren umgegangen wird. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der bislang getroffenen Abwägungsentscheidungen wurde das Gesamtabwägungsprotokoll (PDF-Datei, nicht barrierefrei) veröffentlicht.