Regionalplanung

Die Regionalplanung nimmt in der Raumordnung eine wichtige Ebene zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Einerseits setzt sie staatliche Vorgaben, wie z. B. den Landesentwicklungs­plan (LEP) um, andererseits berücksichtigt sie die Entwicklungsabsichten anderer Planungsträger, wie z. B. die Bauleitplanung der Kommunen. Dieses Gegenstromprinzip wird durchweg im Bereich der räumlichen Planung angewandt und schafft Akzeptanz und Planungssicherheit.

Die Umsetzung des Regionalplanes erfolgt in erster Linie durch die Kommunen selbst, indem die Aussagen des Regionalplanes in der kommunalen Bauleitplanung entsprechend konkretisiert werden. Bei der Umsetzung regionalplanerischer Aussagen kommen mehr und mehr auch „weiche“ Instrumente der Regionalentwicklung zur Anwendung, die mit informell und freiwillig charakterisiert werden können.

Der Regionalplan übernimmt zugleich auch die Funktion des Landschaftsrahmenplanes. Als Grundlage des Landschaftsrahmenplanes dient ein eigens dafür erarbeiteter Fachbeitrag, der mit seinem integrierten Entwicklungskonzept der Landschaft Vorschläge für die Integration ökologisch und landschaftlich orientierter Inhalte in den Regionalplan enthält.

Wie geht Raumordnung? Ein Erklärvideo des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

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© Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge