Windenergienutzung – Planungsstand 01/2017

Im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanvorentwurf wurden im Juni 2016 von der Verbandsversammlung die Tabuzonen sowie eine Karte mit den bis dahin ermittelten Windpotenzialflächen (WPF) behandelt und bestätigt.

Die vorerst weiter zu verfolgenden 26 WPF wurden im Rahmen einer Drittleistung artenschutzrechtlich überprüft, hinsichtlich ihrer Konfliktintensität bewertet sowie Empfehlungen für den weiteren Umgang damit bis hin zu Optimierungsvorschlägen beim Flächenzuschnitt ausgesprochen. Infolge des Wegfalls von einzelnen WPF kamen noch weitere drei der zunächst nicht für die Betrachtung vorgesehenen WPF hinzu, da diese sich bisher im 5 km-Umfeld der nunmehr nicht weiter verfolgten WPF befanden.

Letztendlich konnten nach Prüfung der Artenschutzaspekte 21 WPF weiter verfolgt werden. Mit diesen 21 WPF könnte der regionale Mindestenergieertrag erheblich überschritten werden, so dass sich die Möglichkeit ergibt, den bisherigen 600 m – Abstand zur Wohnbebauung im baurechtlichen Außenbereich auf 750 m zu erhöhen sowie weitere Einzelfallprüfungen unter dem Aspekt der raumordnerischen Konzentration vorzunehmen.

Des Weiteren erfolgte gemäß der im Vorentwurf vorgestellten methodischen Herangehensweise eine Einzelfallprüfung unter dem Aspekt Landschaftsbild.

Im Ergebnis werden 15 WPF zur Aufnahme als Vorrang- und Eignungsgebiete (VREG) Windenergienutzung in den Regionalplanentwurf vorgeschlagen; eine Dokumentation des Planungsprozesses von den 29 untersuchten Windpotenzialflächen hin zu den 15 VREG Wind (Entwurf) wurde kartographisch in einzelnen Standortkarten erstellt (s. Karten). Des Weiteren wird die für die 153. PA-Sitzung am 25.01.2017 vorgesehene Präsentation zum Nachvollziehen der vorgenommenen Planungsschritte hiermit veröffentlicht.

Unter Anwendung der aktuellen „Handlungsempfehlungen zur Prognoserechnung“ des SMWA sowie unter Berücksichtigung des vorgesehenen Plansatzes zur Gesamthöhenbegrenzung (sogenannte 5-H-Regelung) können damit rund 140 % des regionalen Mindestenergieertrages erreicht werden.

© Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge