Rechtsgutachten Hochwasservorsorge

Das Rechtsgutachten sollte u. a. klären, welche juristischen Belange der Festlegung von Vorranggebieten für die Hochwasservorsorge entgegengehalten werden könnten, wenn diese auch im Siedlungsbestand ausgewiesen und sich an einem Extremhochwasser und der Gefahrenintensität statt an der Eintrittswahrscheinlichkeit orientieren würden.

Mit der Erstellung des Gutachtens wurde Professor Dr. Kurt Faßbender, der an der Juristenfakultät der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht, innehat, beauftragt. Er kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Vorranggebiete für die Hochwasservorsorge dürfen auch im Siedlungsbestand festgelegt werden.
  • Vorranggebiete dürfen auch seltener als einmal in einhundert Jahren überschwemmende Bereich umfassen.
  • Eine räumliche Differenzierung nach der Gefahrenintensität ist rechtlich vertretbar.
  • Eine vollständige Abkopplung raumplanerischer Festlegungen zur Hochwasservorsorge von der Eintrittswahrscheinlichkeit stößt im Rahmen des etablierten Rechtsverständnisses auf erhebliche juristische Bedenken.
  • Der Regionalplanung ist es auch in den Zonen mit Gefahr für Leib und Leben untersagt, pauschale Bauverbote festzulegen.

Eine Kurzfassung des Gutachtens ist als BMVBS-Online-Publikation veröffentlicht und kann auf der Webseite des BBSR heruntergeladen werden:

Außerdem ist eine Langfassung beim Nomos-Verlag in der Reihe „Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht, Heft 23, unter dem Titel „Rechtliche Anforderungen an raumplanerische Festlegungen zur Hochwasservorsorge“ erschienen. Der Regionale Planungsverband hält Leihexemplare bereit.

Letzte Aktualisierung: 12. November 2013

Ansprechpartner

Peter Seifert
Tel: 0351/40404-710

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