Bekanntmachung

des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge über die
Auslegung des geänderten Planentwurfs der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans mit Begründung und zugehörigem Umweltbericht

Vom 15. Oktober 2018

Am 25. September 2018 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Beschluss VV 03/2018 über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des  Regionalplans für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Stand 09/2017 nach §§ 9, 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, beschlossen. Die Verbandsversammlung hat gleichzeitig darüber Beschluss gefasst, zu dem auf dieser Grundlage geänderten Regionalplanentwurf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen Stellen durchzuführen.
Dieses erneute Beteiligungsverfahren wird wiederum nach den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen in der jeweils oben benannten Fassung geführt. Von § 27 Absatz 1 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, wird kein Gebrauch gemacht.

Die relevanten Änderungen des Regionalplanentwurfs wurden auch in die durchzuführende Umweltprüfung und in den Umweltbericht einbezogen.

Der geänderte Entwurf des Regionalplanes liegt mit seiner Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen im Zeitraum

vom 12. November 2018 bis zum 12. Dezember 2018

zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann bei folgenden Einrichtungen und, mit Ausnahme des Feiertages am 21. November, zu den angegebenen Zeiten aus:

  • Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat Raumordnung, Raum 1076, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden (Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie Fr 8:00 – 14:00 Uhr)
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Plankammer, Zimmer 3342, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden (Mo/Die/Do/Fr 9:00 – 12:00 Uhr, Die 13:00 – 18:00 Uhr und Do 13:00 – 16:00 Uhr)
  • Landratsamt Meißen, Dienstsitz Großenhain, Sekretariat des Dezernates Technik, Raum 2.57, Dienstgebäude Remonteplatz 8, 01558 Großenhain (Mo/Die/Do/Fr 7:30 – 12:00 Uhr, Die 14:00 – 18:00 Uhr und Do 14:00 – 17:00 Uhr)
  • Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung, Büro EF.2.06, Schloßhof 2/4 (Haus EF), 01796 Pirna (Mo/Die/Do/Fr 8:00 – 12:00 Uhr und Die/Do 13:00 – 18:00 Uhr)
  • Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul (Mo – Fr 9:00 – 11:30 Uhr, Mo – Do 13:00 – 15:30 Uhr und Fr 13:00 – 14:00 Uhr und außerhalb der vorgenannten Zeiten  nach vorheriger Terminabsprache).

Der überarbeitete Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Begründung und zugehörigem Umweltbericht wird im vorgenannten Zeitraum außerdem wieder auf dem Beteiligungsprotal des Freistaates Sachsen in das Internet eingestellt und ist über die Internetadressen www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.rpv-elbtalosterz.de zu erreichen.

Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken sollen insbesondere zu den vorgenommenen Änderungen des Regionalplanentwurfs erfolgen und können

bis zum 12. Dezember 2018

abgegeben werden. Die textlichen Änderungen sind im Ziel- und Begründungsteil des überarbeiteten Regionalplanentwurfs kenntlich gemacht. Die Änderungen in den Festlegungskarten sind ebenfalls informatorisch aus entsprechenden zusätzlichen Kartendar-stellungen ersichtlich.

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken sollen eine konkrete Bezugnahme auf das jeweilige Plankapitel oder den jeweiligen Plansatz erkennen lassen sowie eine sachgerechte Begründung enthalten.

Die gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange und weiteren Stellen werden gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG Satz 5 mit Planunterlagen in elektronischer/digitaler Form beteiligt. In Abhängigkeit von der Betroffenheit werden auch Druckexemplare des überarbeiteten Regionalplanentwurfs mit übersandt. Ist darüber hinaus von weiteren Beteiligten eine nichtelektronische/-digitale Fassung des geänderten Regionalplanentwurfs gewünscht, kann diese bei der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten bzw. per Telefon unter 0351-40404 701 angefordert werden.

Das Beteiligungsverfahren wird ebenfalls auch wieder als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass Stellungnahmen nach vorheriger Registrierung über die Online-Beteiligungsfunktion abgegeben werden können.

Darüber hinaus können Stellungnahmen aber auch per E-Mail an

post@rpv-oeoe.de

oder per Postsendung an den

Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Verbandsgeschäftsstelle
Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul

 übermittelt werden.

Sofern von der Übersendung der Stellungnahme auf dem herkömmlichen Postweg Gebrauch gemacht wird, wird um zusätzliche elektronische Übermittlung als Worddokument an die o. g. Mailadresse gebeten.

Radebeul, den 15. Oktober 2018

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge

M. Geisler
Verbandsvorsitzender

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